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   OLG Jena, 12.05.2005 - 1 Ws 150/05   

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https://dejure.org/2005,54985
OLG Jena, 12.05.2005 - 1 Ws 150/05 (https://dejure.org/2005,54985)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.05.2005 - 1 Ws 150/05 (https://dejure.org/2005,54985)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 Ws 150/05 (https://dejure.org/2005,54985)
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  • OLG Celle, 15.09.2004 - 1 Ws 272/04

    Sofortige Ablösung eines Gefangenen aus dem offenen Vollzug; Verlegung eines

    Auszug aus OLG Jena, 12.05.2005 - 1 Ws 150/05
    Die Gerichte haben folglich nur zu überprüfen, ob die Anordnung der Vollzugsbehörde auf einem ausreichend ermittelten Sachverhalt beruht, der zutreffende Begriff des Versagungs- bzw. Widerrufsgrundes zugrunde gelegt worden ist und sich die Vollzugsbehörde im Rahmen des eingeräumten Beurteilungsermessens gehalten hat (s. etwa Senatsbeschluss vom 26.11.2004, 1 Ws 314/04; KG NStZ 1993, 100, 102; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 318 f; OLG Celle NStZ-RR 2005, 29 f).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2001 - 3 Ws 452/01

    Geschlossener Vollzug; Rückverlegung; Strafgefangener; Gutachten; Fachpsychologe;

    Auszug aus OLG Jena, 12.05.2005 - 1 Ws 150/05
    Die Gerichte haben folglich nur zu überprüfen, ob die Anordnung der Vollzugsbehörde auf einem ausreichend ermittelten Sachverhalt beruht, der zutreffende Begriff des Versagungs- bzw. Widerrufsgrundes zugrunde gelegt worden ist und sich die Vollzugsbehörde im Rahmen des eingeräumten Beurteilungsermessens gehalten hat (s. etwa Senatsbeschluss vom 26.11.2004, 1 Ws 314/04; KG NStZ 1993, 100, 102; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 318 f; OLG Celle NStZ-RR 2005, 29 f).
  • OLG Jena, 26.11.2004 - 1 Ws 314/04

    StVollzG

    Auszug aus OLG Jena, 12.05.2005 - 1 Ws 150/05
    Die Gerichte haben folglich nur zu überprüfen, ob die Anordnung der Vollzugsbehörde auf einem ausreichend ermittelten Sachverhalt beruht, der zutreffende Begriff des Versagungs- bzw. Widerrufsgrundes zugrunde gelegt worden ist und sich die Vollzugsbehörde im Rahmen des eingeräumten Beurteilungsermessens gehalten hat (s. etwa Senatsbeschluss vom 26.11.2004, 1 Ws 314/04; KG NStZ 1993, 100, 102; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 318 f; OLG Celle NStZ-RR 2005, 29 f).
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